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Frage zum Thema Reifen
Zitat von Wolle am 25. März 2022, 9:48 UhrDer Typ war der Überzeugung das wenn Bridgestone im Schein steht, hat es einen Grund und deshalb müssen die auch wieder drauf.
Und natürlich hab ich die Avon trotzdem gleich drauf ? Ich seh das nicht so eng wie der Prüfer? Seid 6000 km keine Probleme.
Der Typ war der Überzeugung das wenn Bridgestone im Schein steht, hat es einen Grund und deshalb müssen die auch wieder drauf.
Und natürlich hab ich die Avon trotzdem gleich drauf ? Ich seh das nicht so eng wie der Prüfer? Seid 6000 km keine Probleme.
Leistung ist: : "Wenn beim Beschleunigen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht vom Auge zum Ohr verlaufen"
Zitat Walter Röhrl
Zitat von Thomas am 25. März 2022, 20:53 UhrIch habe heute mit meinem TÜV Mann gesprochen. Es geht hier nur um die Markenbindung.
1: Eine Reifenbindung ist bindend und kann nicht einfach ausgetragen werden.
2: Wenn es den eingetragenen Reifen nicht mehr gibt, kann das Nachfolgemodell benutzt werden. Ohne Änderung der Papiere.
3: Wenn eine Freigabe vom Fahrzeughersteller und/oder Reifenhersteller vorliegt, darf der freigegebene Reifen benutzt werden. Gegebenenfalls sind die Auflagen und Hinweise in der Freigabe zu beachten. Keine Änderung der Papiere. Die Freigabe muss mitgeführt werden.
Ich habe heute mit meinem TÜV Mann gesprochen. Es geht hier nur um die Markenbindung.
1: Eine Reifenbindung ist bindend und kann nicht einfach ausgetragen werden.
2: Wenn es den eingetragenen Reifen nicht mehr gibt, kann das Nachfolgemodell benutzt werden. Ohne Änderung der Papiere.
3: Wenn eine Freigabe vom Fahrzeughersteller und/oder Reifenhersteller vorliegt, darf der freigegebene Reifen benutzt werden. Gegebenenfalls sind die Auflagen und Hinweise in der Freigabe zu beachten. Keine Änderung der Papiere. Die Freigabe muss mitgeführt werden.
Zitat von Wolle am 26. März 2022, 8:36 UhrDas heißt, ein ok(schriftlich) vom Fahrzeughersteller reicht aus, obwohl es nichts vom Reifenhersteller gibt?Glaub ich eher nicht
Ich denk, wenn du noch andere TÜVer fragst, bekommst unterschiedliche Meinungen.
Ich denk, wenn du noch andere TÜVer fragst, bekommst unterschiedliche Meinungen.
Leistung ist: : "Wenn beim Beschleunigen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht vom Auge zum Ohr verlaufen"
Zitat Walter Röhrl
Zitat von Horst am 26. März 2022, 14:19 UhrZitat von Thomas am 25. März 2022, 20:53 Uhr3: Wenn eine Freigabe vom Fahrzeughersteller und/oder Reifenhersteller vorliegt, darf der freigegebene Reifen benutzt werden. Gegebenenfalls sind die Auflagen und Hinweise in der Freigabe zu beachten. Keine Änderung der Papiere. Die Freigabe muss mitgeführt werden.
Dieser Punkt stimmt eben nicht mehr seit 2020. So hat es mein TÜVer gesagt und kann man auch nachlesen.
Zitat von Thomas am 25. März 2022, 20:53 Uhr3: Wenn eine Freigabe vom Fahrzeughersteller und/oder Reifenhersteller vorliegt, darf der freigegebene Reifen benutzt werden. Gegebenenfalls sind die Auflagen und Hinweise in der Freigabe zu beachten. Keine Änderung der Papiere. Die Freigabe muss mitgeführt werden.
Dieser Punkt stimmt eben nicht mehr seit 2020. So hat es mein TÜVer gesagt und kann man auch nachlesen.
Horst
Zitat von Holli am 26. März 2022, 15:50 UhrHallo zusammen,
hier habe ich einmal einen Artikel auf der Webseite der BMDV gefunden.
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/rad-reifenkombination-kraftraeder.html
Dieser ist vom 22.03.2022 und daher sehr aktuell.
In dieser Erklärung ist beschrieben, dass bei unverbauten, EU- typgenehmigten Motorrädern eine Markenbindung nicht erforderlich ist, sofern auch der gewünschte Reifen mit den gleichen technischen Parametern auch eine EU- Typenzulassung besitzt.
Weiter steht hier auch beschrieben, dass es nicht zulässig ist bei baulich veränderten oder nicht EU- typgenehmigten Motorrädern andere Pneus zu verwenden als die im ZB Teil 1 (Fahrzeugschein) eingetragen sind.
Hallo zusammen,
hier habe ich einmal einen Artikel auf der Webseite der BMDV gefunden.
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/rad-reifenkombination-kraftraeder.html
Dieser ist vom 22.03.2022 und daher sehr aktuell.
In dieser Erklärung ist beschrieben, dass bei unverbauten, EU- typgenehmigten Motorrädern eine Markenbindung nicht erforderlich ist, sofern auch der gewünschte Reifen mit den gleichen technischen Parametern auch eine EU- Typenzulassung besitzt.
Weiter steht hier auch beschrieben, dass es nicht zulässig ist bei baulich veränderten oder nicht EU- typgenehmigten Motorrädern andere Pneus zu verwenden als die im ZB Teil 1 (Fahrzeugschein) eingetragen sind.
Bis demnächst
Stefan
Zitat von Wolle am 26. März 2022, 18:28 UhrSuper danke Stefan, werd ich ausdrucken und dem TÜV Menschen zeigen…Ich hoff er ist damit nicht überfordert ?
Super danke Stefan, werd ich ausdrucken und dem TÜV Menschen zeigen…Ich hoff er ist damit nicht überfordert ?
Leistung ist: : "Wenn beim Beschleunigen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht vom Auge zum Ohr verlaufen"
Zitat Walter Röhrl
Zitat von Holli am 27. März 2022, 21:53 UhrZitat von Wolle am 26. März 2022, 18:28 UhrSuper danke Stefan, werd ich ausdrucken und dem TÜV Menschen zeigen…Ich hoff er ist damit nicht überfordert
Hatte ich mir auch schon überlegt.
Zitat von Wolle am 26. März 2022, 18:28 UhrSuper danke Stefan, werd ich ausdrucken und dem TÜV Menschen zeigen…Ich hoff er ist damit nicht überfordert
Hatte ich mir auch schon überlegt.
Bis demnächst
Stefan
Zitat von Eridanous am 28. März 2022, 11:51 UhrWas fällt unter "bauliche Veränderung"? Anderer Lenker?
Ich fragte weil ich aktuell mit meinem (verteilten) nach einiger Zeit höllisch Schmerzen in der Schulter bekomme und einen Umbau erwäge.
Was fällt unter "bauliche Veränderung"? Anderer Lenker?
Ich fragte weil ich aktuell mit meinem (verteilten) nach einiger Zeit höllisch Schmerzen in der Schulter bekomme und einen Umbau erwäge.
Ein Leben ohne Motorrad ist möglich aber sinnlos (frei nach Loriot)
Zitat von WaldiScout am 28. März 2022, 12:05 Uhr@Eri: Das liegt wahrscheinlich wieder im Ermessen des Prüfers....
@Eri: Das liegt wahrscheinlich wieder im Ermessen des Prüfers....
Zitat von 69bruno am 28. März 2022, 13:01 UhrJau. Das ganze gilt wohl nur bei unveränderten Mopeds. Was da verändert wurde, spielt erst mal keine Rolle. Aber das ist bei den meisten ABE auch so.Wer mit 5 ABE's für verschiedenste Teile unterwegs ist, kann im Zweifel von der Rennleitung zur Abnahme geschickt werden, obwohl die meisten Beamten da großzügig sind.
Die sind ja froh, wenn überhaupt ABE's vorhanden sind.
Jau. Das ganze gilt wohl nur bei unveränderten Mopeds. Was da verändert wurde, spielt erst mal keine Rolle. Aber das ist bei den meisten ABE auch so.Wer mit 5 ABE's für verschiedenste Teile unterwegs ist, kann im Zweifel von der Rennleitung zur Abnahme geschickt werden, obwohl die meisten Beamten da großzügig sind.
Die sind ja froh, wenn überhaupt ABE's vorhanden sind.
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