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Reiner am 29. Januar 2026, 10:21 Uhr
Neue Vorschriften für Motorradfahrer 2026
Das Jahr 2026 bringt für Motorradfahrer signifikante Änderungen mit sich, die von technischen Zulassungshürden über bürokratische Umtauschfristen bis hin zu neuen digitalen Möglichkeiten reichen. Hier ist eine Übersicht der wichtigsten Neuerungen.
1. Die Pflicht zum Führerschein-Umtausch
Ein zentrales Datum für viele Biker ist der 19. Januar 2026. Bis zu diesem Stichtag müssen Inhaber eines deutschen Kartenführerscheins, der zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurde, ihr Dokument gegen den aktuellen EU-Scheckkartenführerschein umtauschen.
- Betroffene: Entscheidend ist das Ausstellungsdatum auf der Vorderseite unter Ziffer 4a.
- Ausnahme: Wer vor 1953 geboren wurde, hat Zeit bis zum Jahr 2033.
- Prozess: Der Umtausch erfolgt in der Führerscheinstelle, meist im Landratsamt oder Bürgeramt; neue Fahrprüfungen oder ärztliche Untersuchungen sind nicht erforderlich.
2. Einführung des digitalen Führerscheins
Ab Ende 2026 soll in Deutschland der digitale Führerschein verfügbar sein. Er wird über das Smartphone abrufbar sein und dient als Ergänzung zum physischen Kartenführerschein, den er jedoch vorerst nicht ersetzt. Deutschland nimmt hierbei eine Vorreiterrolle in Europa ein.
3. Verschärfte Zulassungsregeln: Euro 5+
Für Neuzulassungen wird die Euro 5+ Norm zum Standard. Während Neuentwicklungen bereits seit 2024 dieser Norm entsprechen müssen, gilt sie ab 2025/2026 für alle erstmals zugelassenen Motorräder.
- Strengere Geräuschmessung: Durch das neue ASEP 2.0-Verfahren werden Fahrgeräusche realistischer gemessen. Obwohl der Grenzwert bei 77 Dezibel bleibt, könnten manche Modelle faktisch leiser werden müssen, um die Zulassung zu erhalten.
- OBD 2+ und Kat-Diagnose: Die Onboard-Diagnose wird erweitert. Sie überwacht nun permanent abgasrelevante Faktoren. Eine wesentliche Neuerung ist die Pflicht zur Katalysator-Überwachung (Lambda-Sonden vor und nach dem Kat), wobei Katalysatoren eine Haltbarkeit von mindestens 35.000 km nachweisen müssen.
- Bestandsschutz: Bereits zugelassene Motorräder sind von diesen technischen Änderungen nicht betroffen und genießen weiterhin Bestandsschutz.
4. Helmnormen und Sicherheitsausrüstung
Die Umstellung auf die Helmnorm ECE 22.06 ist weitgehend abgeschlossen.
- Verkauf und Nutzung: Seit 2024 dürfen Helme mit der alten Norm ECE 22.05 im Handel nicht mehr neu verkauft werden.
- Trageerlaubnis: Es besteht jedoch keine Umtauschpflicht für Endverbraucher. Ältere Helme mit der Kennung 22.05 dürfen weiterhin legal im Straßenverkehr getragen werden.
- Motorsport: Für Profisportler (MotoGP/Superbike) gelten ab 2026 teils noch strengere FIM-Regeln, etwa das Verbot, Bikes nach einem Sturz eigenständig auf der Strecke wieder zu starten.
5. Internationale Änderungen und Reiseverkehr
Wer 2026 grenzüberschreitend unterwegs ist, muss neue Überwachungssysteme beachten:
- Österreich: In Städten wie Wien oder Salzburg sind für 2026 kamerabasierte Zufahrtskontrollen für Umwelt- und Innenstadtzonen geplant.
- B196 im Ausland: Die beliebte Erweiterung für 125er-Leichtkrafträder (B196) soll künftig EU-weit unter der Schlüsselzahl 60.02 anerkannt werden. Die Umsetzung in nationales Recht kann jedoch je nach Land noch andauern.
- Niederlande: Hier ist für 2026 mit einer turnusgemäßen Erhöhung der Bußgelder zu rechnen.
Motorradfahrer sollten also insbesondere ihre Dokumente prüfen, da das Fahren mit einem abgelaufenen Führerschein nach dem Stichtag im Januar 2026 als Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann.
Da sich die Rechtslage ständig ändern kann, sind diese Angaben ohne Gewähr.
- Natürlich solltet ihr euch immer selbst über die rechtliche Lage informieren. Deshalb sind diese Angaben hier ohne Gewähr.
Neue Vorschriften für Motorradfahrer 2026
Das Jahr 2026 bringt für Motorradfahrer signifikante Änderungen mit sich, die von technischen Zulassungshürden über bürokratische Umtauschfristen bis hin zu neuen digitalen Möglichkeiten reichen. Hier ist eine Übersicht der wichtigsten Neuerungen.
1. Die Pflicht zum Führerschein-Umtausch
Ein zentrales Datum für viele Biker ist der 19. Januar 2026. Bis zu diesem Stichtag müssen Inhaber eines deutschen Kartenführerscheins, der zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurde, ihr Dokument gegen den aktuellen EU-Scheckkartenführerschein umtauschen.
- Betroffene: Entscheidend ist das Ausstellungsdatum auf der Vorderseite unter Ziffer 4a.
- Ausnahme: Wer vor 1953 geboren wurde, hat Zeit bis zum Jahr 2033.
- Prozess: Der Umtausch erfolgt in der Führerscheinstelle, meist im Landratsamt oder Bürgeramt; neue Fahrprüfungen oder ärztliche Untersuchungen sind nicht erforderlich.
2. Einführung des digitalen Führerscheins
Ab Ende 2026 soll in Deutschland der digitale Führerschein verfügbar sein. Er wird über das Smartphone abrufbar sein und dient als Ergänzung zum physischen Kartenführerschein, den er jedoch vorerst nicht ersetzt. Deutschland nimmt hierbei eine Vorreiterrolle in Europa ein.
3. Verschärfte Zulassungsregeln: Euro 5+
Für Neuzulassungen wird die Euro 5+ Norm zum Standard. Während Neuentwicklungen bereits seit 2024 dieser Norm entsprechen müssen, gilt sie ab 2025/2026 für alle erstmals zugelassenen Motorräder.
- Strengere Geräuschmessung: Durch das neue ASEP 2.0-Verfahren werden Fahrgeräusche realistischer gemessen. Obwohl der Grenzwert bei 77 Dezibel bleibt, könnten manche Modelle faktisch leiser werden müssen, um die Zulassung zu erhalten.
- OBD 2+ und Kat-Diagnose: Die Onboard-Diagnose wird erweitert. Sie überwacht nun permanent abgasrelevante Faktoren. Eine wesentliche Neuerung ist die Pflicht zur Katalysator-Überwachung (Lambda-Sonden vor und nach dem Kat), wobei Katalysatoren eine Haltbarkeit von mindestens 35.000 km nachweisen müssen.
- Bestandsschutz: Bereits zugelassene Motorräder sind von diesen technischen Änderungen nicht betroffen und genießen weiterhin Bestandsschutz.
4. Helmnormen und Sicherheitsausrüstung
Die Umstellung auf die Helmnorm ECE 22.06 ist weitgehend abgeschlossen.
- Verkauf und Nutzung: Seit 2024 dürfen Helme mit der alten Norm ECE 22.05 im Handel nicht mehr neu verkauft werden.
- Trageerlaubnis: Es besteht jedoch keine Umtauschpflicht für Endverbraucher. Ältere Helme mit der Kennung 22.05 dürfen weiterhin legal im Straßenverkehr getragen werden.
- Motorsport: Für Profisportler (MotoGP/Superbike) gelten ab 2026 teils noch strengere FIM-Regeln, etwa das Verbot, Bikes nach einem Sturz eigenständig auf der Strecke wieder zu starten.
5. Internationale Änderungen und Reiseverkehr
Wer 2026 grenzüberschreitend unterwegs ist, muss neue Überwachungssysteme beachten:
- Österreich: In Städten wie Wien oder Salzburg sind für 2026 kamerabasierte Zufahrtskontrollen für Umwelt- und Innenstadtzonen geplant.
- B196 im Ausland: Die beliebte Erweiterung für 125er-Leichtkrafträder (B196) soll künftig EU-weit unter der Schlüsselzahl 60.02 anerkannt werden. Die Umsetzung in nationales Recht kann jedoch je nach Land noch andauern.
- Niederlande: Hier ist für 2026 mit einer turnusgemäßen Erhöhung der Bußgelder zu rechnen.
Motorradfahrer sollten also insbesondere ihre Dokumente prüfen, da das Fahren mit einem abgelaufenen Führerschein nach dem Stichtag im Januar 2026 als Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann.
Da sich die Rechtslage ständig ändern kann, sind diese Angaben ohne Gewähr.
- Natürlich solltet ihr euch immer selbst über die rechtliche Lage informieren. Deshalb sind diese Angaben hier ohne Gewähr.
Servus und viele Grüße
Reiner
Nur ein Biker weiß, warum ein Hund seinen Kopf aus einem Autofenster steckt.
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