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Motorrad aus Schweden Zollbestimmungen
Zitat von Poessi am 19. August 2020, 16:19 UhrZitat von Reiner am 19. August 2020, 14:30 UhrHab den Zoll mal angemailt:
Hallo und guten Morgen,
ich beabsichtige ein gebrauchtes Motorrad aus Schweden zu kaufen.
Muss da Zoll bezahlt werden oder kommen von staatlicher Seite
irgendwelche Kosten auf mich zu?
Ist irgendetwas wegen der Einfuhr zu beachten?--
Mit freundlichen Grüßen
Reiner Ankenbrand
Hab dann diese Antwort bekommen...
Sehr geehrter Herr Ankenbrand,
Schweden und Deutschland sind Mitgliedstaaten der EU. Sie als EU-Bürger können überall in der EU (ein)kaufen. Und Sie können sich auch grundsätzlich kaufen, was Sie wollen. Also grundsätzlich steht einem Erwerb eines Motorrades in Schweden durch Sie, einem deutschen Staatsbürger, nichts entgegen.
Wenn Sie ein Motorrad von einem schwedischen Händler kaufen, kann Ihnen dieser die schwedische Mehrwertsteuer erlassen. Aber Sie müssen bei Ihrem Heimatfinanzamt diesen Kauf versteuern. Bei einem Kauf von einer Privatperson fällt weder in Schweden noch in Deutschland Mehrwertsteuer an. Ein Grenzfall stellt ein Kauf über ein junges gebrauchtes Motorrad dar, wenn es als neu angesehen werden kann.
Sie haben weder mit dem schwedischen noch mit dem deutschen Zoll etwas zu tun, aber vielleicht mit Finanzämtern und Zulassungsbehörden.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen etwas behilflich sein.
Mit freundlichen Grüßen
Ich denke, das ist eine gute und freundliche Antwort vom Zoll. ?
Zitat von Reiner am 19. August 2020, 14:30 UhrHab den Zoll mal angemailt:
Hallo und guten Morgen,
ich beabsichtige ein gebrauchtes Motorrad aus Schweden zu kaufen.
Muss da Zoll bezahlt werden oder kommen von staatlicher Seite
irgendwelche Kosten auf mich zu?
Ist irgendetwas wegen der Einfuhr zu beachten?--
Mit freundlichen Grüßen
Reiner Ankenbrand
Hab dann diese Antwort bekommen...
Sehr geehrter Herr Ankenbrand,
Schweden und Deutschland sind Mitgliedstaaten der EU. Sie als EU-Bürger können überall in der EU (ein)kaufen. Und Sie können sich auch grundsätzlich kaufen, was Sie wollen. Also grundsätzlich steht einem Erwerb eines Motorrades in Schweden durch Sie, einem deutschen Staatsbürger, nichts entgegen.
Wenn Sie ein Motorrad von einem schwedischen Händler kaufen, kann Ihnen dieser die schwedische Mehrwertsteuer erlassen. Aber Sie müssen bei Ihrem Heimatfinanzamt diesen Kauf versteuern. Bei einem Kauf von einer Privatperson fällt weder in Schweden noch in Deutschland Mehrwertsteuer an. Ein Grenzfall stellt ein Kauf über ein junges gebrauchtes Motorrad dar, wenn es als neu angesehen werden kann.
Sie haben weder mit dem schwedischen noch mit dem deutschen Zoll etwas zu tun, aber vielleicht mit Finanzämtern und Zulassungsbehörden.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen etwas behilflich sein.
Mit freundlichen Grüßen
Ich denke, das ist eine gute und freundliche Antwort vom Zoll. ?
Servus aus Upo in der Oberpfalz Ernst
Zitat von Oberfrosch am 20. August 2020, 18:43 UhrFür die deutsche Zulassung brauchst du noch den CoC und die Papiere und den Kaufvertrag.
Und einen TüV. und den bekommst du nur mit CoC. Ansonsten wird es eine komplette Abnahme.
Für die deutsche Zulassung brauchst du noch den CoC und die Papiere und den Kaufvertrag.
Und einen TüV. und den bekommst du nur mit CoC. Ansonsten wird es eine komplette Abnahme.
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