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Probefahrt - Ist das sicher?

Hallo zusammen,

ich bräuchte mal euren Rat. Ich plane, unsere Honda Shadow 750 (spirit) zu verkaufen – meine Frau ist früher damit gefahren, hat aber mittlerweile das Interesse am Motorradfahren verloren. Seit etwa zwei Jahren steht die Maschine nun abgedeckt in der Garage, und ich selbst bin in der Zeit nur ungefähr 200 km damit gefahren.

Nach reiflicher Überlegung haben wir beschlossen, das Motorrad abzugeben. Ein paar potenzielle Käufer haben sich bereits gemeldet, allerdings möchten alle vor dem Kauf unbedingt eine Probefahrt machen. Ich habe mich ein wenig eingelesen und weiß, dass das gewisse Risiken birgt – aber ohne Probefahrt werde ich das Bike wohl nicht los.

Ehrlich gesagt habe ich nichts zu verbergen – der Zustand des Motorrads ist wirklich gut. Lediglich die Betriebsflüssigkeiten und der hintere Reifen sollten erneuert werden.

Was meint ihr: Ist eine schriftliche Vereinbarung zur Probefahrt eine gute Absicherung? Ich bin beim Recherchieren auf diesen Ratgeber gestoßen: https://estimoto.de/ratgeber/motorrad-verkaufen-probefahrt

Dort findet man auch eine Vorlage für eine Probefahrtvereinbarung.

Für Samstag ist bereits ein Treffen mit einem Interessenten geplant – mal sehen, was sich ergibt.

Vielen Dank im Voraus für eure Einschätzungen!

Viele Grüße

Kevin :)

Man kann auf jedenfall einen Vertrag für die Probefahrt machen, indem Du auch abgesichert bist, sollte bei der Probefahrt ein Unfall passieren. Ich würde auf jedenfall vor der Probefahrt nochmal auf die Mängel hinweisen.

Gruß Horst

Kevin hat auf diesen Beitrag reagiert.
Kevin

Tja, wenn der potentielle Käufer die Maschine schuldhaft weglegt, oder gar Dritte geschädigt werden, hast du wahrscheinlich die A-Karte. Da kannst du vermutlich vorher vereinbaren, was du willst. Dann landet das in irgendeiner Weise vor Gericht, sollte derjenige sich weigern für den Schaden aufzukommen. Da kannst du dich nur 100% absichern, wenn der Kaufinteressent dir eine Kaution in Höhe des geforderten Kaufpreises hinterlegt. Und das in bar. Schützt zwar dann auch nicht deinen Schadensfreiheitsrabatt, aber du hast wenigstens was.

Das ist zwar realitätsfern, aber das einzige was im Ernstfall was bringt.

Ansonsten an die Fahrkünste und das Gute im Menschen glauben.

Dies ist keiner Rechtsberatung.

Luftgekühlt since 1989
Mosi, Thomas und Kevin haben auf diesen Beitrag reagiert.
MosiThomasKevin

Wie schon erwähnt wurde, auf jeden Fall auf die Mängel hinweisen. Sollte was wegen abgefahrenen Reifen…usw. passieren, hast du die A … Karte, da du der Halter bist.

Was du noch machen kannst, ist, die Mängel im Vertrag zur Probefahrt angeben.

Hier noch ein nützlicher Link:


https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/auto-kaufen-verkaufen/neuwagenkauf/vor-dem-kauf/

...immer schön langsam, - aber nicht überholen lassen...
Jonny, Horst und 2 andere Benutzer haben auf diesen Beitrag reagiert.
JonnyHorstDanyKevin

Interessantes Thema !    Ich habe schon einige Probefahrten gemacht, aber noch keinen Gedanken an mögliche Folgen verschwendet. Was ist wenn .....?

Kevin hat auf diesen Beitrag reagiert.
Kevin
Zitat von Wolle am 6. Mai 2025, 14:43 Uhr

Wie schon erwähnt wurde, auf jeden Fall auf die Mängel hinweisen. Sollte was wegen abgefahrenen Reifen…usw. passieren, hast du die A … Karte, da du der Halter bist.

Was du noch machen kannst, ist, die Mängel im Vertrag zur Probefahrt angeben.

Hier noch ein nützlicher Link:


https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/auto-kaufen-verkaufen/neuwagenkauf/vor-dem-kauf/

Wir haben auch immer ADAC ...

 

Gruß, Jonny   P.S.: Immer knitterfreie Fahrt und stets nen Schluck Sprit im Tank!
Wolle und Kevin haben auf diesen Beitrag reagiert.
WolleKevin

Hab mal ein bisschen rumrecherchiert und hab mal was zusammengestell bzw. abgeschrieben (selber machen lassen):

 

Fahrzeugführer Fahrzeughalter Fahrzeugeigentümer
Fahrzeugführer oder Fahrer ist, wer ein Kraftfahrzeug - berechtigt odr nicht - lenkt und die tatsächliche Gewalt über das Steuern hat. Zum Führen eines Fahrzeug berechtigt ist, wer geeignet und Fahrtüchtig ist. Der Fahrzeughalter ist die Person, die regelmäßig, tatsächlich und wirtschaftlich über die Nutzung des Kraftfahrzeugs bestimmen kann. Der Fahrzeughalter ist nicht immer identisch mit dem Farzeugeigentümer. Der Fahrzeugeigentümer ist die Person, der Das Fahrzeug rechtmäßig gehört. Sie hat das Recht das Fahrzeug zu veräußern.
  Plichten  
  • Vermeidung von Sicht- und Hörbeeinträchtigungen
  • Sicherstellung von Vorschriftsmäßigkeiten und Verkehrssicherheit von Farzeug und Ladung
  • Lesbarkeit des Kennzeichens
  • keine Wblenkung duch elektronische Gerräte
  • keine Radarwarn- und Laserstörgeräte
  • kein Anhängen an andere Fahrzeuge ohne Fahrer und freihändiges Fahren
  • Verhüllungsverbot im öffentlichen Raum (Kennzeichen müssen lesbar bleiben)
  • Verkehrssicherheitdes Fahrzeugs
  • Abschluss der KFZ-Haftpflichtversicherung
  • Zahlung von Versicherungen, Steuern und Wartungen des Fahrzeugs
  • Funktion und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs
  • Haftung für Unfälle und Verkehrsvergehen, selbst wenn er nicht am Steuer sitzt (sicheres Abstellen des Fahrzeugs)
  • Aufrechterhaltung der Betriebserlaubnis
  • Regelmäßige Führerscheinkontrollen beim Fahrzeugführer
  • keine Halterpflichten
  • Kann Erwerb mittels Kaufvertrag belegen
  Haftung  
  • Versuldenshaftung: haftet im Schadensfall nur für Schadenereignisse, die schuldhaft, also Fahrlässig oder vorsätzlich, herbeigeführt worden sind
  • haftet nicht, wenn er sich selbst entlasten kann. indem er die Schuldfreiheit nachweisen kann
  • Verschuldenshaftung basiert auf §18 StVG
  • Gefährdungshaftung: Haftung tritt bereits duch die Tatsache in Kraft, dass der Halter das Fahrzeug, eine "gefährliche" Sache, in Umlauf gebracht hat
  • Haftung duch Betriebsgefährdung
  • keine Haftung

 

Qeullen:

https://www.bussgeldkatalog.org/halterhaftung/

https://www.allianzdirect.de/kfz-versicherung/fahrzeughalter-ratgeber/

https://www.sv-sachsen.de/content/service/blog/fahrzeughalter-eigentuemer-fahrer/

https://blog.lapid.de/unterschiede-pflichten-fahrzeugfuehrer-fahrzeughalter-fahrzeugeigentuemer

 

Diese hier aufgeführten Informationen haben keinen Anspruch auch Richtigkeit. Es handelt sich hier um von mir zusammengetrage Informationen.

Reiner, Dany und 2 andere Benutzer haben auf diesen Beitrag reagiert.
ReinerDanyWaldiScoutKevin

Hallo zusammen,

Danke für eure Tipps.

Die Honda hat ihren Besitzer gewechselt. Zum einen Schade, zum anderen aber gut – ein Problem weniger im Leben.

Ich habe noch am Freitag mit dem Käufer gesprochen und die Sache mit der Probefahrt erklärt. Ich habe den Vertrag zur Probefahrt von estimoto genommen, der Käufer war damit einverstanden und hat zudem das Bargeld auf den Tisch gelegt. Die Probefahrt lief problemlos ab, er war sehr zufrieden. Ich hatte ja auch nichts zu verbergen!

Ich bin der Meinung, dass es vor allem vom Käufer abhängt, ob er ernste Kaufinteressen hat. Also – ich war von Anfang an positiv und friedlich auf den Käufer eingestellt, das hat er, glaube ich zumindest, auch so gemerkt. Daher lief alles problemlos ab.

Ich habe das Motorrad dann am Montag abgemeldet, was auch heutzutage online abgewickelt werden kann.

Danke nochmal

VG

Dany und Joe haben auf diesen Beitrag reagiert.
DanyJoe

Seid gegrüßt Chopper Freunde,         auch ich muss meine Honda Shadow leider  verkaufen,VT 1100 SC18  USA Bj. 89,   2. Besitzer   gesundheitlichen und Alters Gründen, 77 Jahre. Anbei Fotos, bei Interesse mich auch über WhatsApp kontaktieren,                       Tel.  0157 5217 0996 Gruß Joe Berlin 

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Seid gegrüßt
Horst, Wolle und 2 andere Benutzer haben auf diesen Beitrag reagiert.
HorstWolleDanyKevin

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