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Motorrdafahren in Südtirol - neue Regeln
Zitat von Hämmy am 18. Juli 2026, 7:49 UhrMotorradfahren in Südtirol: Neue Regeln für organisierte Ausfahrten
Seit Juni 2026 gelten in Südtirol neue Vorschriften für organisierte Motorradausfahrten und Motorsportveranstaltungen. Die Maßnahmen betreffen vor allem bestimmte Passstraßen sowie ausgewählte Schutz- und Hochgebirgsgebiete. Ziel der Regelung ist es, den Verkehr zu entlasten, die Lärmbelastung zu reduzieren und Natur- sowie Landschaftsschutzgebiete besser zu schützen.
Welche Gebiete sind betroffen?
Zu den bekanntesten Straßen und Regionen, auf denen die neuen Einschränkungen gelten, zählen unter anderem:
- Stilfserjoch
- Timmelsjoch
- Jaufenpass
- Sellajoch
- Grödnerjoch
- Karerpass
- Gebiete oberhalb von 1.600 Metern Höhe
Darüber hinaus können weitere Straßen und Strecken in den Dolomiten sowie in Natur- und Hochgebirgsregionen von den Regelungen erfasst werden.
Was bleibt erlaubt?
Die neuen Vorschriften richten sich nicht gegen den normalen Motorradtourismus. Weiterhin erlaubt sind:
- Fahrten allein oder mit Freunden
- Private Motorradtouren
- Die Nutzung der Passstraßen, sofern keine anderen Sperrungen bestehen
Was ist nicht mehr erlaubt?
Untersagt sind in den betroffenen Gebieten insbesondere:
- Offiziell organisierte Motorradausfahrten
- Geführte Motorradtouren
- Motorrad-Rallyes und Bergrennen
- Clubausfahrten im Rahmen organisierter Veranstaltungen
Warum wurden die Regeln eingeführt?
Mit den Maßnahmen sollen mehrere Ziele erreicht werden:
- Verringerung der Lärmbelastung
- Schutz von Natur und Landschaft
- Entlastung stark befahrener Passstraßen
- Erhöhung der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer
Weitere Hinweise
Die Regelungen betreffen nicht ausschließlich Motorräder. Auch organisierte Veranstaltungen mit Autos, Traktoren und anderen motorisierten Fahrzeugen können unter die Einschränkungen fallen. Zudem besteht die Möglichkeit, dass künftig weitere Straßen oder Abschnitte in die Verordnung aufgenommen werden.
Fazit
Für Urlauber und private Motorradfahrer ändert sich grundsätzlich wenig. Individuelle Touren bleiben weiterhin möglich. Die neuen Vorschriften zielen ausschließlich auf organisierte Veranstaltungen und geführte Gruppenfahrten in den betroffenen Regionen ab. Dadurch soll ein Ausgleich zwischen Tourismus, Verkehr und dem Schutz der sensiblen Alpenlandschaft geschaffen werden.
Motorradfahren in Südtirol: Neue Regeln für organisierte Ausfahrten
Seit Juni 2026 gelten in Südtirol neue Vorschriften für organisierte Motorradausfahrten und Motorsportveranstaltungen. Die Maßnahmen betreffen vor allem bestimmte Passstraßen sowie ausgewählte Schutz- und Hochgebirgsgebiete. Ziel der Regelung ist es, den Verkehr zu entlasten, die Lärmbelastung zu reduzieren und Natur- sowie Landschaftsschutzgebiete besser zu schützen.
Welche Gebiete sind betroffen?
Zu den bekanntesten Straßen und Regionen, auf denen die neuen Einschränkungen gelten, zählen unter anderem:
- Stilfserjoch
- Timmelsjoch
- Jaufenpass
- Sellajoch
- Grödnerjoch
- Karerpass
- Gebiete oberhalb von 1.600 Metern Höhe
Darüber hinaus können weitere Straßen und Strecken in den Dolomiten sowie in Natur- und Hochgebirgsregionen von den Regelungen erfasst werden.
Was bleibt erlaubt?
Die neuen Vorschriften richten sich nicht gegen den normalen Motorradtourismus. Weiterhin erlaubt sind:
- Fahrten allein oder mit Freunden
- Private Motorradtouren
- Die Nutzung der Passstraßen, sofern keine anderen Sperrungen bestehen
Was ist nicht mehr erlaubt?
Untersagt sind in den betroffenen Gebieten insbesondere:
- Offiziell organisierte Motorradausfahrten
- Geführte Motorradtouren
- Motorrad-Rallyes und Bergrennen
- Clubausfahrten im Rahmen organisierter Veranstaltungen
Warum wurden die Regeln eingeführt?
Mit den Maßnahmen sollen mehrere Ziele erreicht werden:
- Verringerung der Lärmbelastung
- Schutz von Natur und Landschaft
- Entlastung stark befahrener Passstraßen
- Erhöhung der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer
Weitere Hinweise
Die Regelungen betreffen nicht ausschließlich Motorräder. Auch organisierte Veranstaltungen mit Autos, Traktoren und anderen motorisierten Fahrzeugen können unter die Einschränkungen fallen. Zudem besteht die Möglichkeit, dass künftig weitere Straßen oder Abschnitte in die Verordnung aufgenommen werden.
Fazit
Für Urlauber und private Motorradfahrer ändert sich grundsätzlich wenig. Individuelle Touren bleiben weiterhin möglich. Die neuen Vorschriften zielen ausschließlich auf organisierte Veranstaltungen und geführte Gruppenfahrten in den betroffenen Regionen ab. Dadurch soll ein Ausgleich zwischen Tourismus, Verkehr und dem Schutz der sensiblen Alpenlandschaft geschaffen werden.
"Manchmal muss man auch mal vom Weg abkommen, um nicht auf der Strecke zu bleiben."
Zitat von Reiner am 18. Juli 2026, 11:15 UhrAm liebsten das Geld dalassen, aber bitte nicht kommen.
Am liebsten das Geld dalassen, aber bitte nicht kommen.
Reiner
Nur ein Biker weiß, warum ein Hund seinen Kopf aus einem Autofenster steckt.
Zitat von specialpower am 18. Juli 2026, 18:37 UhrIch bin schon mal so einer oranisierten 'Ausfahrt' begegnet ... gnaden- und rücksichtslose Fahrer und um die anderen Verkehrsteilnehmer wird sich null geschissen
Auch die diversen Teams von Au.. und BM. die dort ihre Testrunden drehen sind absolut rücksichtslos unterwegs. Ich verstehe die Südtiroler Regierung voll und ganz, wenn sie solche organisierten Ausfahrten verbieten.
Den einzelnen Biker oder eine kleine Gruppe von Freunden betrifft die Regelung ja nicht.
Man wird abwarten müssen, wohin der Weg noch führt ...
Ich bin schon mal so einer oranisierten 'Ausfahrt' begegnet ... gnaden- und rücksichtslose Fahrer und um die anderen Verkehrsteilnehmer wird sich null geschissen ![]()
Auch die diversen Teams von Au.. und BM. die dort ihre Testrunden drehen sind absolut rücksichtslos unterwegs. Ich verstehe die Südtiroler Regierung voll und ganz, wenn sie solche organisierten Ausfahrten verbieten.
Den einzelnen Biker oder eine kleine Gruppe von Freunden betrifft die Regelung ja nicht.
Man wird abwarten müssen, wohin der Weg noch führt ...
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