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Beleuchtung

Meine Sabre ist 2004 in USA geboren und hat auch die USA typischen leuchtenden Blinker vorne. 

In den Blinkern ist eine Zweifaden Birne 21/5W verbaut. Bei eingeschaltetem Blinklicht leuchtet das deutlich heller. 

Das Hauptlicht ist nicht abschaltbar, ich kann nur zwischen Abblend,- oder Fernlicht wählen.

Beim ersten TÜV vor 10 Jahren habe ich die Blinkerbeleuchtung vorsorglich ab,- und nach der Plakette wieder angeklemmt. 

Bei den nächsten anstehenden TÜV Einladungen habe ich das vergessen. Es gab dazu auch nie eine Beanstandung.

Jetzt habe ich mich mit einem Bekannten ( Polizei Motorradstreife ) zu dem Thema unterhalten. 

Der meinte, das wäre kein Problem weil am Zweirad zugelassen.  An mehrspurigen Fahrzeugen aber verboten. 

Ich kann dazu leider nichts im STVZO Dschungel finden.   Was meint Ihr dazu ?

 

 

 

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Wenn das Fahrzeug so vom Hersteller gebaut und hier so zugelassen wurde, sollte das - wie dein Bekannter schon sagte - kein Problem sein.

Bei meiner Rt gibt's gar keine Blinker und das ist auch legitim so. 

 

LG

Dany

Bei der Honda Africa Twin leuchten auch die Blinker immer mit, also muss es ja grundsätzlich erlaubt sein. 

Gruß, Jörg

Laut StVO ist es weder am Motorrad noch am PKW zulässig die Blinker(Gelb oder Rot) als Standlicht zu benutzen. Das muss eigentlich bei einer Einfuhr nach Deutschland umgebaut werden. Wenn man Sie nachträglich einbaut, erlischt sogar die Betriebserlaubniss. Und das eingetragen zu bekommen ist so gut wie unmöglich. Das ist ganz klar und eindeutig geregelt. Ihr hattet bisher vielleicht nur Glück , denn auch die TÜV Prüfer und Polizisten sind nur Menschen die nicht alles wissen können und Fehler machen

aber Jörg hat schon recht. Honda hast als Postionslicht Verkauft und es auch durchbekommen. 

Menschen ohne Macke sind Kacke

Das ist der kleine aber feine Unterschied….im Fahrbetrieb ist es kein Standlicht….

Grüße mozarth

An der Spinne aus Eisen gab es immer was zu schweißen

Die Sabre war ( nach meinem Wissen ) nie offiziell von Honda in D angeboten worden. 

Meine habe ich 2010 in Spanien gekauft und dort zwei Jahre mit spanischer Zulassung und TÜV  gefahren. 

Beim deutschen TÜV wurde dann ein neues Datenblatt für die  Zulassungsstelle angefertigt.

Als schwerer Mangel wurde damals die hinteren roten Seitenstrahler als nicht zulässig beanstandet 

und die Rückstrahler ohne E-Kennzeichnung.  Die Standlichtfunktion der Blinker war damals abgeklemmt. 

 

 

Aber mal anders gedacht:   Ich habe ja keine andere Standlichtmöglichkeit im Scheinwerfer. 

Wenn die Abblendfunktion ausfällt bleibt die Lampe dunkel.  Oder ich muss mit Fernlicht weiterfahren. 

Man könnte eventuell auf einen Scheinwerfer der deutschen VT Modelle zurück greifen, 

aber dann bleibt das Problem des fehlenden Lichtschalter.

Wenn ich irgendwo stehe, brennt bei Zündung an die volle Beleuchtung. 

Man könnte dann sicher irgendwo einen Schalter reinfummeln.

Dann kommt aber sicher eine Kontrolle und dann heißt es " nicht Original " 

 

Vielleicht mache ich mir auch einfach zu viele Gedanken über ein Problem was es noch nie gab. 

Die letzten 10 Jahre ging es auch ohne Beanstandung. 

Ich finde ob legal oder nicht die Idee gut mit den dauernd mit leuchtenden Blinker gut, da es nicht nur gut aussieht sondern man obendrein auch noch besser wahrgenommen wird. 

Menschen ohne Macke sind Kacke
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Ich habe heute meinen TÜV Mann getroffen und natürlich auf das Beleuchtungsthema angesprochen.

Es ist erlaubt   

Allerdings lautet die Beschreibung Positionsleuchten in der EG/EU Richtlinie.

Angaben zum gelben Positionsleuchtensystem Vorschrift: UNECE Vorschrift 53.01, Lichtquelleneinbau (Motorräder) Artikel 6.6: Alte Fassung: 6.6. Positionsleuchte vorn. 6.6.1. Anzahl, eine oder zwei Im Jahr 2011 wurde dieser Artikel wie folgt geändert: 6.6. Positionsleuchte vorn. 6.6.1. Anzahl, eine oder zwei bei weißer Farbe oder zwei (eine pro Seite) bei gelber Farbe. Systemkonfiguration: Das System besteht aus den eigentlichen Fahrzeugteilen (Blinker, Scheinwerfer und Schlussleuchten). Neue zusätzliche Bauteile gibt es nicht. Geändert haben sich bei dieser neuen optionalen Positionsbeleuchtung nur die Schaltung, die internen Teile und die Funktionsweise. Die gelben Leuchten werden an der Stelle der gegenwärtigen Blinklichter angeordnet. Folglich wird die Positionierfunktion auch vom Blinksignalgeber ausgelöst. Die gegenwärtige weiße Positionsleuchte am Scheinwerfer wird dadurch abgeschafft. Beim hinteren Positioniersystem treten keinerlei Änderungen ein. Systembetrieb: Die Positionsleuchten verfügen über eine geringe Helligkeit. Wenn der Blinksignalgeber eingeschaltet ist, schaltet der vordere Signalgeber der gewählten Seite das helle Licht für das Blinklicht im Blinkbetrieb ein, wie dies bei Blinklichtern üblich ist. Wird der Blinksignalgeber wieder ausgeschaltet, bleibt nur die Positionsleuchte mit geringer Helligkeit eingeschaltet. Die Positionsleuchte bleibt eingeschaltet, solange der Blinker blinkt.

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Undertaker

 

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